Rechtsprechung
LG München I, 23.04.2012 - 35 O 15133/11 |
Verfahrensgang
- LG München I, 23.04.2012 - 35 O 15133/11
- OLG München, 06.08.2012 - 7 U 2261/12
- OLG München, 19.09.2012 - 7 U 2261/12
- BGH, 19.11.2013 - II ZR 320/12
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 19.09.2012 - 7 U 2261/12
Beteiligung an einer mehrgliedrigen, atypisch stillen Gesellschaft: …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 23.04.2012, Aktenzeichen 35 O 15133/11, wird einstimmig zurückgewiesen.Das Urteil des Landgerichts München I vom 23.04.2012, Az. 35 O 15133/11, ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Berufungsführer beantragt daher, unter Aufhebung des am 23.04.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts München I, Az: 35 O 15133/11, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 19.852,51 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 29.04.2010 zu zahlen, festzustellen, dass der Beklagten keinerlei Ansprüche mehr gegen den Kläger aus den atypisch stillen Beteiligungsverträgen 09200/019 und 08104/019 zustehen und hilfsweise für den Fall der Nichtzuerkennung eines Anspruchs aus §§ 280, 311, 249 BGB oder § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB die Beklagte zu verurteilen, zu Gunsten des Klägers ein Auseinandersetzungsguthaben für die Beteiligungen 09200/019 und 08104/019 auf den 31.12.2010 zu berechnen und in einer zweiten Stufe das sich daraus ergebende Guthaben unverzüglich an den Kläger auszuzahlen.
- OLG München, 06.08.2012 - 7 U 2261/12
Beteiligung an einer mehrgliedrigen, atypisch stillen Gesellschaft: …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 23.04.2012, Az. 35 O 15133/11, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.